Als Softwareunternehmen möchten wir kleine und mittelständische Unternehmen darauf aufmerksam machen, dass noch bis zum 30. Juni 2024 die Digitalbonus Förderung in Bayern verfügbar ist. Diese Förderung bietet eine einzigartige Chance, die digitale Transformation Ihres Unternehmens voranzutreiben.
Um die Förderung zu erhalten, müssen Unternehmen die folgenden Anforderungen erfüllen:
Ein kleines Unternehmen ist jede rechtlich und organisatorisch selbständige Einheit mit wirtschaftlicher Tätigkeit, die weniger als 50 Mitarbeiter beschäftigt.
Der Jahresumsatz oder die Jahresbilanzsumme darf höchstens 10 Millionen Euro betragen. Dabei sind die Daten des letzten Jahresabschlusses maßgeblich
Einführung und Verbesserung der IT-Sicherheit: Schützen Sie Ihr Unternehmen vor Cyberbedrohungen und steigern Sie das Vertrauen Ihrer Kunden.
Optimierung von Produkten, Dienstleistungen und Prozessen durch Hardware und Software: Nutzen Sie innovative Technologien, um Ihre Geschäftsabläufe zu optimieren und Wettbewerbsvorteile zu erzielen.
Nicht förderberechtigt sind freie Berufe (auch in gewerblicher Rechtsform), Apotheken, Krankenhäuser, Land- und Forstwirtschaft, sowie Unternehmen in Insolvenzverfahren.
Bis zu 10.000 € im Digitalbonus Standard.
Bis zu 50.000 € für besonders innovative Projekte.
Nutzen Sie diese Gelegenheit und starten Sie jetzt Ihre digitale Transformation mit dem Digitalbonus Bayern!
Die Möglichkeiten der Antragsstellung für den Digitalbonus Bayern:
Online-Antragstellung mit ELSTER-Unternehmenskonto:
Authentifizieren Sie sich über Ihr ELSTER-Unternehmenskonto und gelangen Sie automatisch zum Antragsformular.
Vorteile: Automatische Übernahme Ihrer Unternehmensdaten,
keine postalische Einreichung erforderlich.
Online-Antragstellung mit anschließender postalischer Einreichung:
Nach der elektronischen Antragstellung müssen Sie den Antrag mit rechtsverbindlichen Unterschriften versehen und innerhalb von vier Wochen postalisch einreichen. Achten Sie darauf, die Frist nicht zu überschreiten, da der Antrag sonst nicht gefördert werden kann.
Nach Einreichung des Antrags erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per E-Mail und können mit Ihrem Projekt beginnen. Die Bezirksregierung prüft den Antrag und informiert Sie über die Entscheidung.
Bei einer positiven Entscheidung erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid, gefolgt von der Einreichung eines Verwendungsnachweises und schließlich der Auszahlung des Zuschusses.